AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nur schriftliche Anmeldung ist gültig!
Mit Ihrer Anmeldung ist eine Anzahlung auf das Konto des Veranstalters zu leisten, die jedoch bei einem rechtzeitig Rücktritt von der Reise zurückerstattet wird.
Mit Ihrer Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises jedoch höchstens € 250,00 Euro pro Reiseteilnehmer zu leisten, die jedoch bei einem rechtzeitig Rücktritt von der Reise zurückerstattet wird. Der restliche Reisepreis ist spätestens 14 Tage vor dem Reisetermin fällig - gegen Aushändigung eines Sicherheitsscheines im Sinne des § 651 K Abs. 3 3 BGB.
Bei einem Rücktritt werden folgende Stornogebühren erhoben:
- a) 6 - 4 Wochen vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
- b) 4 - 2 Wochen vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
- c) 10 - 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
- d) 7 - 1 Tag(e) vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
- e) ab 24 Std. vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises.
Die bestellten Karten für Musikveranstaltungen müssen bezahlt werden, sofern sie nicht von Veranstaltern zurückgenommen werden.
Bei einer Teilnehmerzahl bis 12 Personen muss ein Storno mit 100 % Stornokosten berechnet werden, sonst kann die Reise nicht stattfinden.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann der Veranstalter keine Rückerstattung gewähren, da alle Arrangements auf Gruppenpreisen beruhen.
Rücktritt des Veranstalters:
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Reiseveranstaltungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseteilnehmer unverzüglich zu erklären. Er erhält den eingezahlten Reisebetrag umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Haftung:
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung aller Reiseleistungen, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeiten, sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Örtliche Schwierigkeiten sind jedoch nicht auszuschließen.
Evtl. kurzfristige Änderungen technischer oder organisatorischer Art müssen dem Veranstalter vorbehalten bleiben.
Der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen der Schiffs- , Bahn- oder Fluggesellschaften, Krieg, Entführung, Diebstahl, politische Unruhen, Streiks , Unfälle jeglicher Art, Wetter, Verlust so genannter Urlaubsfreuden infolge höherer Gewalt und für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.
Reiseversicherung:
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Reiserücktritts-, Gepäck-, Unfall- und Krankenversicherung. Sie können diese mit Hilfe der Formulare, die Ihnen mit der Reisebestätigung zugeschickt werden, tätigen.
Gewährleistung:
1. Abhilfe:
Wird eine Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt werden würde.
2. Minderung des Reisepreises:
Der Reisende kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden. Die Minderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen.
3. Rückgängigmachung des Vertrages:
Wird von uns innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder wird erklärt, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird infolge der nicht vertragsmäßigen Erbringung die Reise erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wer schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn nicht ohne Interesse waren.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen Nichterbringnung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahr nach Beendigung der Reise. Werden Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage vorläufig gestoppt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Anreise:
Sie können die Anreise zum Reiseziel auch gerne individuell gestalten. Jedoch kann ihnen bei Busreisen keine Ermäßigung gegeben werden, da Ihr Busplatz während der gesamten Reise für Sie reserviert ist und die Kosten für den Bus auf alle Teilnehmer kalkuliert sind.
Leistungen, die auf alle Reisen zutreffen:
Fahrten in modernen, bequemen Verkehrsmitteln
Unterbringungen in Hotels der gehobenen Klasse
Alle Zimmer verfügen über Bad/WC oder Dusche/WC
fachkundige Reisebegleitung und Führung
Visumbesorgung, falls erforderlich
Alle Ausflüge, Besichtigungen, Eintrittsgelder und Führungen gemäß dem Programm sind im Preis eingeschlossen.
Bei allen Reisen ist die Mindestteilnehmer 12 und die Höchstteilnehmerzahl 25 Personen.
Zustiegsorte sind Wiesloch, Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen und weitere Orte nach Vereinbahrung.
Bankverbindung des Veranstalters :
Konto-Nr. 382 000
BLZ 672 922 00 (Volkbank Wiesloch)